Für Unternehmen
Es gibt viele Möglichkeiten, die eigene Steuerlast mittels Nutzung der Möglichkeiten eines Niedrigsteuerlandes zu verringern. Allen gemeinsam ist das Ziel, Einkommen, das in Hochsteuerländern erzielt wird, nicht dort versteuern zu müssen.
Für Unternehmen gibt es viele Wege, anfallende Gewinne steuergünstig zu realisieren:
- Das Unternehmen kann eine Tochterfirma für seine Auslandsgeschäfte in einem Niedrigsteuerland gründen, um so Steuern auf repatriierte Gewinne zu vermeiden.
- Das Unternehmen kann Investitionen in Hochsteuerländern mit Darlehen von Töchtern finanzieren, die in Niedrigsteuerländern angesiedelt sind. Es fallen so im Hochsteuerland keine (oder weniger) Gewinne an, da Zinszahlungen an die Tochter zu leisten sind.
- Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden, können so verbucht werden, dass Gewinne aus Hochsteuerländern abgezogen werden. Zum Beispiel kann das Verwertungsrecht an einem Patent in einem Niedrigsteuerland liegen und das inländische Unternehmen zahlt dafür Lizenzgebühren an seine ausländische Tochter. Dies ist ein legaler Vorgang, solange marktübliche Preise gezahlt werden; ob das der Fall ist, ist allerdings schwer zu überprüfen, da ein transparenter Marktpreis dafür oftmals nicht existiert.
- Waren und Dienstleistungen können zwischen Teilen desselben Konzerns gehandelt werden. Laut „Netzwerk Steuergerechtigkeit“ werden jährlich weltweit circa zehn Billionen US-Dollar konzernintern gehandelt, was den größten Volumenanteil des Welthandels ausmacht. Insofern besteht gigantisches Gestaltungspotenzial.