Ahrens & Schwarz Kiew

Legale Steuersparmodelle

Anlage- und Wirtschaftsberatung

Aufenthaltsrecht

In der Ukraine ist es vollkommen unproblematisch möglich, für die Arbeitsaufnahme, Firmengründung oder Investitionen eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu erhalten, so dass man sich dann dauerhaft in der Ukraine mit ständigem Wohnsitz anmelden kann und natürlich in den Genuss der steuerlichen Vorteile kommt, beispielsweise in Deutschland unter bestimmten Umständen nicht mehr steuerpflichtig ist.

Dazu sind in der Ukraine im internationalen Vergleich recht niedrige finanzielle Aufwendungen/Investitionen usw. erforderlich.

Eine Meldeadresse können wir hier ebenfalls beschaffen. Wenn gewünscht, kann auch eine Arbeitserlaubnis beantragt werden.

Wir können alle dabei anfallenden Formalitäten zügig für Sie erledigen. Gerne helfen wir Ihnen hier unbürokratisch weiter.

Zum Ablauf hier einige beispielhafte Informationen:

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